Langenfeld
Leverkusen
Wermelskirchen

Recht aktuell

Rund um den Verkerhsunfall

Geschrieben von Super User

Nach einem Unfall im Straßenverkehr gilt eigentlich ein ganz einfacher Grundsatz. Der Schädiger hat dem Geschädigtenden Schaden zu ersetzen (§ 249 Abs. 1BGB). Was allerdings dann später darauswird, hängt oft mit völlig unterschiedlichen Wahrnehmungen zum Unfallhergang und zur Schadenhöhe zusammen. Der Fahrzeugschaden kann über einSachverständigengutachten oder über einen Kostenvoranschlag ermittelt werden,wobei hier zwischen einem reparaturwürdigen Schaden und einem Totalschadenzu unterscheiden ist.

Nur wenigen Geschädigten ist aber bekannt, dass auch eine Entschädigung für erlittene Unfallverletzungen und sogar ein Haushaltsschadenerstattungs-fähig sind. Bei all diesen Positionen lässt sich über die grundsätzliche Erstattungs-fähigkeit und die konkrete Höhe – je nach rechtlicher Position und Bezifferung – trefflich streiten. Berücksichtigt man dann noch, dass weitere Schadens-positionen rund um die Abwicklung eines Unfallschadens bestehen können (Hand aufs Herz, wer hat schon von der Erstattungsfähigkeit einer Vorfinanzier-ung, einer Nutzungsausfall-entschädigung oder auch merkantilem Minderwert gehört), dann wird schnell klar, dass die Hinzuziehung eines Fachmanns – auch bei eindeutiger Haftungslage – sowohl sinnvoll als auchnotwendig ist.

Denn nicht selten kommtes im Rahmen der Schadenregulierung zu Auseinandersetzungen um den Unfallhergang, um die Erstattungs-fähigkeit einzelner Schadenspositionen etc., so dass es auf Details ankommt, die dem Geschädigten nicht immer bekannt sind. Natürlich spielen hier für viele Geschädigteoft auch die Kosten fachmännischen Rates eine abschreckende Rolle. Die Kosten eines Sachverständigen und die Rechtsanwaltskosten sind aber regelmäßig dem Schädiger aufzuerlegen,so dass der Geschädigte auch hier kostenfreizu stellen ist. Letztendlich sollten Sie die Unfallabwicklung also nicht ohne Weiteres der Gegenseite überlassen.

Fahren Sie stets vorsichtig!

Sven Rübsamen,
Interessenschwerpunkt Verkehrsrecht,
Kanzlei Prellwitz, Langenfeld

Wir benutzen Cookies
Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf dieser Website zu optimieren und Ihnen Dienstleistungen und Kommunikation anzubieten, die auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Durch die weitere Nutzung unserer Website oder mit dem Klick auf “Akzeptieren” stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies zu. Detaillierte Informationen und wie Sie der Verwendung von Cookies jederzeit widersprechen können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.