Die Reisezeit hat begonnen, vollbeladen fährt die Familie in den Urlaub. Zumeist versteht man die Verkehrsschilder auch im Ausland ohne Weiteres und das Mitschwimmen im Verkehr ist unproblematisch. Die Wenigsten aber befassen sich mit den Regelungen zum Parken im außereuropäischen Ausland. In einer losen Abfolge verschaffen wir uns eine Übersicht. Wenden wir unseren Blick zunächst einmal in eines unserer Lieblingsreiseziele – nach Italien.
Spätestens wenn man nach 16 Stunden Autofahrt in einer italienischen Kleinstadt den ersten Kreisverkehr besiegt hat, stellt sich die Frage, wofür es eigentlich die bunten Linien auf der Straße gibt. Ganz einfach – aber man muss es wissen: Eine blaue Linie parallel zum Bordstein zeigt an, dass dort nur mit Parkscheibe oder nach Ziehen eines Parkscheines am Automaten geparkt werden darf. Gelbe Linien deuten auf Parkraum hin, der für Behinderte reserviert worden ist. Rosafarbene Linien kennzeichnen Parkplätze für Familien mit Kleinkindern und werdende Mütter. Eine weiße Linie deutet darauf hin, dass hier jeder parken darf.
Dennoch muss auch hier darauf geachtet werden, ob das Parken durch ein Zusatzschild zeitlich begrenzt ist. Wer falsch parkt, muss jedenfalls wesentlich tiefer in die Tasche greifen, als dies in Deutschland der Fall ist. Zum Beispiel ein nicht gezogener Parkschein in der blauen Zone kostet 41 €, außerhalb der Zeitbegrenzung parken kann bis zu 335 € teuer sein. Auch wenn in Italien vieles nicht so streng gesehen wird, sollte man nichts riskieren, zumal die Ordnungshüter gerne sofort abkassieren und auch mal das Fahrzeug mit einer Parkkralle sichern, bis das Ordnungsgeld beigetrieben ist. Besser ist es dann doch, das Urlaubsgeld in Pizza und Eis für die Kinder zu investieren.
Gleich was Sie tun – fahren Sie stets vorsichtig und gelassen; gerade im Urlaub!
Sven Rübsamen,
Interessenschwerpunkt Verkehrsrecht,
Kanzlei Prellwitz, Langenfeld