Schon seit 2016 wird über den Diesel – Abgasskandal berichtet und bezüglich der hiervon betroffenen VW – Modellreihen hat der Motor „EA 189“, ein TDI – Dieselmotor, der in den Jahren 2007 – 2015 in VW – Fahrzeugen verbaut wurde, den Ruf des „Skandalmotors“ abbekommen. In Fachkreisen und an Stammtischen reicht es aus, „EA 189“ zu rufen, um eine Diskussion zu entfachen, wer ein „Skandalauto“ besitzt und es dauert nicht lange, bis die Begriffe der Sittenwidrigkeit und des Betruges am Kunden fallen.
Bei vielen Kunden des VW – Konzerns ist der Wille, die Machenschaften rechtlich zu verfolgen in letzter Zeit abgeebbt. Auch jetzt kann der „EA 189“ – Kunde aber durchaus noch Ansprüche geltend machen, denn erst seit dem Urteil des BGH v. 25.05.2020 (Az. VI ZR 252/19) hat nach der Auffassung z. B. des Landgerichts Duisburg und des Landgerichts Trier der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist derartiger Ansprüche begonnen. Mithin können Ansprüche noch bis Ende 2023 geltend gemacht werden.
Bereits im Jahre 2018 aber hatte das Landgericht Duisburg (Az. 1 O 231/18) den VW – Konzern zu Schadensersatzzahlungen wegen eines manipulierten Golf VII mit dem Motor „EA 288“ verurteilt. Diese Entscheidung ist aufgrund der immer wiederkehrenden Diskussion um den „EA 189“ völlig untergegangen. Das Urteil eröffnet ein weites Feld für erneute Ansprüche, nun geprellter Golf VII – Fahrer, gegen den VW – Konzern. Bei dem gegenständlichen Fahrzeug handelte es sich um einen Golf VII mit 1,6 Liter TDI Motor EA 288 und der Abgasnorm „Euro 6“. Das Landgericht Duisburg war nach intensiver Prüfung im gerichtlichen Verfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass der im Jahre 2017 als Gebrauchtwagen von dem Kläger erworbene Golf VII über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügt und der Kläger – wie auch in den „EA 189“ – Fällen, sittenwidrig geschädigt worden sei. EA heißt im VW – Konzern übrigens „Entwicklungsauftrag“.
Hoffen wir, dass sich sittenwidrige Vorgänge trotz allem Wunsch nach Fortschritt bei VW langsam zurückentwickeln!
Sven Rübsamen,
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Rechtsanwaltskanzlei Prellwitz, Langenfeld