Der Herbst hat Einzug gehalten und mit dem schlechteren Wetter steigt die Gefahr im Straßenverkehr. Einmal die Autofenster nicht richtig vom Beschlag befreit oder auf nasser Fahrbahn nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen, und schon ist es passiert. In vielen Ratgebern werden zum richtigen Verhalten an der Unfallstelle Hinweise erteilt. Oft aber bleibt die Frage für den Unfallgeschädigten: Wie läuft eigentlich die Unfallregulierung ab und welche Ansprüche stehen mir zu?
Erfahrungsgemäß meldet sich die gegnerische Unfallversicherung relativ schnell nach einem Unfall und versucht, Sie davon abzuhalten, einen eigenen Sachverständigen oder einen eigenen Verkehrsanwalt einzuschalten. Dies geschieht nicht zuletzt, weil die Versicherung hofft, dass Sie keinerlei Erfahrung mit der Abwicklung von Unfallschäden haben und man Sie einfacher mit dem vom Versicherer für richtig erachteten Betrag abfinden kann. Der Versicherer des Unfallverursachers hat nur ein Interesse daran, den Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Nur durch die Unterstützung eines Verkehrsanwaltes, dessen Kosten der Schädiger übrigens voll zu übernehmen hat, können Sie sich dahingehend absichern, dass Sie auch wirklich zu Ihrem Recht kommen. Im Übrigen ist auch die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen immer sinnvoll, wenn nicht gerade ein Bagatellschaden vorliegt. Einen solchen nimmt die Rechtsprechung an, wenn die Schadenshöhe unterhalb von 750,00 € Reparaturkosten liegt. Ihr Verkehrsanwalt kennt auch hier aus Erfahrung sicherlich eine gute Adresse. Lassen Sie sich nicht auf einen vom Unfallverursacher beauftragten Sachverständigen verweisen. Dieser wird vom Unfallverursacher bezahlt und hat nur eine Zielrichtung: Den Schaden so klein wie möglich zu halten.
Am besten aber ist natürlich: Fahren Sie in der dunklen Jahreshälfte noch vorsichtiger und kommen Sie gesund an.
Sven Rübsamen,
Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Rechtsanwaltskanzlei Prellwitz, Langenfeld