Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen kollektiv- und individualrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Gerade das Tätigwerden auf beiden Seiten fördert die Kompetenz, sachgerechte Lösungen erarbeiten zu können. Mit unserer Fachexpertise beraten wir bei :
- Kündigung, einschließlich Beratung zum Sonderkündigungsschutz und der Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Abmahnung
- Aufhebungsverträge
- Gestaltung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen
- Kollektiv- und Individualarbeitsrecht, insb. im Rahmen von Um- und Reorganisation sowie Unternehmenverkäufen
- Tarif- und Betriebsverfassungsrecht, insb. Begleitung von Verhandlungen mit Gewerkschaften/Betriebsräten
- Vorstands-/Geschäftsführerangelegenheiten
- Betriebsänderungen und Insolvenz
- Betriebsübergang und Transaktionsarbeitsrecht
- Dienstwagenüberlassungsverträge
- Umfassende Beratung zur Erstellung einer Car-Policy, Dienstwagenrichtlinie incl. Umsetzungsberatung mit den beteiligten Gremien