Unsere langjährige Erfahrung im klassischen Gesellschafts- und Handelsrecht machen uns zu einem innovativen und gleichzeitig soliden Partner für Ihr Unternehmen. Wir betreuen unsere Mandanten Schritt für Schritt individuell bei folgenden Themen:
Unternehmensführung
- Arbeitsverträge Geschäftsführer, Vorstände, Beirat und Mitarbeiter
- Einrichtung von Beiräten und Aufsichtsräten
- Mitarbeiterbeteiligung
- Erstellung von Geschäftsordnungen
- Vorbereitung und Beratung bei Gesellschafterversammlungen
- Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung
- Gesellschafterdarlehen
- Rangrücktritt
- Rechtsberatung zu Organhaftungsfragenhaupt
- Haupt- und Gesellschafterversammlungen
Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und Unternehmensumwandlung
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Private Equity
- Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen als Asset- oder Share-Deal; Strukturierungsberatung nach der Transaktion
- Umwandlung von Gesellschaften
- Liquidation
- Unternehmensnachfolgeregelungen
Restrukturierung Insolvenz
Unser Leistungs- und Beratungsspektrum beinhaltet auch die Beratung von Rettungs- und Sanierungsmaßnahmen insbesondere in insolvenznahen Szenarien, Durchsetzung von Außenständen, konventionelle und kreative Nutzung der Möglichkeiten des Insolvenzverfahrens in seinen verschiedenen Facetten, finanzielle Restrukturierung sowie Asset und Share Deals.
Wir beraten auch Finanzgläubiger, Lieferanten und sonstige Vertragspartner von insolventen Unternehmen zur Sicherung ihrer Rechte in vorinsolvenzlichen, kritischen Szenarien als auch in der frühen Phase der eingetretenen Insolvenz und unterstützen sie bei der Durchsetzung dieser Rechte.