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Recht aktuell

Parken im Ausland – Vereinigtes Königreich

Geschrieben von Super User

Zunächst eine kleine Begriffsbestimmung – tatsächlich ist mit dem Vereinigten Königreich (UK) England, Wales, Schottland und Nordirland gemeint. Verkehrstechnisch ist dort vieles anders, bereits bedingt durch den Linksverkehr. Beim Parken allerdings gilt auch dort: Wer sich dusselig anstellt, wird bestraft.

Auch im Vereinigten Königreich wird – wie z.B. in Italien – mit uns eher unbekannten, farbigen Markierungen am Fahrbahnrand gearbeitet. Eine einfache gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet, dass das Halten zum Ein- und Aussteigen für drei Minuten erlaubt ist, nicht aber das Parken. Ausgenommen hiervon sind Behinderte, die mit einem Behindertenausweis dort 3 Stunden lang parken dürfen. Auch Lieferanten dürfen 20 – 40 Minuten ihre Ladung abliefern. Eine einzelne rote Linie besagt, dass zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr ein Halteverbot herrscht. Zwei rote Linien am Fahrbahnrand markieren ein absolutes Halteverbot. Wer dort sein Fahrzeug abstellt, riskiert dann auch abgeschleppt zu werden. Die Verkehrsregeln werden relativ engmaschig überwacht und ein

Parkverstoß kann mit Bußgeldern ab 60 70 Pfund für Parken im Halteverbot bis zu 2500 Pfund für das Halten oder Parken am gegenüberliegenden Fahrbahnrand bzw. das Halten oder Parken an einer Autobahnauffahrt reichen. Ein Umstand sorgt dafür, dass das Falschparken die Urlaubskasse nicht völlig lahmlegt – zahlt man innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides (penalty notice), bezahlt man nur die Hälfte des Bußgeldes.

Gleich was Sie tun – fahren Sie stets vorsichtig und gelassen, gerade im Urlaub!

Sven Rübsamen,
Interessenschwerpunkt Verkehrsrecht,
Kanzlei Prellwitz, Langenfeld

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